— Veröffentlicht 30.08.2022
Im Juli hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Hinweisgeberschutzgesetz verabschiedet. Sie müssen nun zügig handeln!
WARUM? Wer die Frist zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verstreichen lässt, dem droht eine saftige Geldstrafe. Bis zu 20.000 Euro Bußgeld sind fällig bei Nichteinrichtung eines Meldekanals.
Mit gleich fünf Rechtsanwälten – allesamt ausgewiesene Datenschutzexperten – haben wir für jedes Unternehmen den ideal geeigneten Experten. Lagern Sie den mit der Whistleblower-Richtlinie verbundenen Aufwand einfach an uns aus. Und damit auch alle potenziellen Risiken und Haftungen.
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