Unser Experten-Team berät Sie:
In Sachen Datenschutz komplett
Zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz
Jetzt kommt Sie: Die Whistleblower-Richtlinie !
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Mit gleich fünf Rechtsanwälten – allesamt ausgewiesene Datenschutzexperten – haben wir für jedes Unternehmen den ideal geeigneten Experten. Lagern Sie den mit der Whistleblower-Richtlinie verbundenen Aufwand einfach an uns aus. Und damit auch alle potenziellen Risiken und Haftungen.
Profitieren Sie von der Expertise erfahrener Rechtsanwälte und lagern das Haftungsrisiko für Fehler aus.
Die Säulen unserer datenschutzrechtlichen Tätigkeit:
Unser Expertenteam befasst sich ausschließlich mit dem Datenschutzrecht. Stetige Fortbildungen, praktische Anwendung und der Austausch mit den Aufsichtsbehörden gewährleistet ein hohes Maß unserer Spezialisierung.
Der personelle und zeitliche Aufwand für Ihr Unternehmen wird durch unsere Datenschutz-Profis auf ein Minimum reduziert, so können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.
Wir beraten Unternehmen
Profitieren Sie von den gewonnenen Synergien und Erfahrungswerten!
DSGVO ist die Abkürzung für die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, welche am 25.05.2016 in Kraft getreten und nach einer Übergangsfrist von 2 Jahren seit dem 25.05.2018 anzuwenden und einzuhalten ist. Als Verordnung entfaltet sie unmittelbare Wirkung in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Die DSGVO regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Sie stellt eine Modernisierung für wirksamen Schutz personenbezogener Daten in Europa dar. Dabei bietet sich für Unternehmen die Chance durch einen transparenten Umgang mit personenbezogen Daten das Vertrauensverhältnis zum Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter zurückzugewinnen oder weiter auszubauen.
Die Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen besteht gemäß § 38 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) derzeit, wenn im Unternehmen mindestens zwanzig Mitarbeiter regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Als grobe Richtlinie für die Definition eines solchen Arbeitsplatzes kann herangezogen werden, wenn der Mitarbeiter am PC arbeitet. Wohingegen die Definition nicht unbedingt auf Reinigungskräfte oder Lagermitarbeiter zutrifft.
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht unabhängig von der Zahl der Mitarbeiter dann, wenn Datenverarbeitungen vorgenommen werden, die die Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung gem. Art. 35 DSGVO erforderlich machen oder wenn personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder zur Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden.
Für alle Unternehmen gilt - die Vorschriften der DSGVO und des BDSG müssen stets eingehalten werden, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Zu diesen Pflichten gehören u.a.:
Kommen Sie gerne auf uns zu, wir bieten besonders günstige Konditionen für Unternehmen, die der Bestellpflicht nicht unterliegen.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen obliegt der verantwortlichen Stelle. Dies ist die jeweilige Gesellschaft, die – allein oder mit anderen – für die Datenverarbeitung verantwortlich ist. Muss eine Gesellschaft ein Bußgeld oder Schadensersatz entrichten, könnten Sie als Geschäftsführer oder Vorstand unter Umständen in Regress genommen werden.
ACHTUNG! Die Nichtbeachtung datenschutzrechtliche Vorschriften – z.B. die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten – kann als grob fahrlässiger Verstoß gegen die Grundverordnung gewertet werden. Versicherungen versagen in solchen Fällen die Deckung.
Was spricht für einen externen Datenschutzbeauftragten
aus unserem qualifizierten Anwaltsteam?
Ihre Datensicherheit ist uns wichtig - unsere Referenzen
Gerade bei einem so sensiblen Thema, wie den persönlichen Datenschutzrechten, ist es wichtig einen vertrauenswürdigen, kompetenten Partner an der Seite zu haben. Mit der AGAD Service GmbH haben wir genau diesen Partner gefunden.
Fokussiert und pragmatisch. Eigenschaften die bei solch komplexem Thema erforderlich sind, bietet uns die AGAD Service GmbH aus erster Hand. Die Entlastung, die wir dadurch erfahren, ist enorm.
Bei der AGAD Service GmbH bekommen wir Antworten auf Fragen, die die Praxis im Datenschutz stellt. Schnelle und professionelle Handlungsempfehlungen machen uns sicher, das Richtige zu tun. Die Unterstützung in der Kommunikation mit der Aufsichtsbehörde ist auf Augenhöhe, was wir selber nie erreichen würden.
Wir führen zunächst eine ausführliche erste Bestandsaufnahme bei Ihnen vor Ort durch. Zusammen erfassen wir alle Bereiche Ihrer Unternehmensabläufe mit datenschutzrechtlichen Berührungspunkten. Wir erstellen die technischen und organisatorischen Maßnahmen für Ihr Unternehmen, in denen alle Maßnahmen erfasst werden, die Sie getroffen haben, um die Sicherheit der Daten in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten.
Dazu erstellen wir die vorgeschriebenen Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DSGVO, in welchen alle Verarbeitungsprozesse personenbezogener Daten Ihres Unternehmens erfasst werden. Wir fertigen für Sie eine umfassende Risikoanalyse der Bestandsaufnahme an. Alljährlich werden wir eine Bestandsaufnahme bei Ihnen vor Ort durchführen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben.
Für Fragen sind wir gerne für Sie da. Unser Büro ist stets besetzt, sodass Sie jederzeit mit einem unserer Anwälte sprechen können.
Wir arbeiten mit einem Festpreissystem. Die jährliche Pauschale wird von bestimmten Faktoren bestimmt, wie z.B. der Anzahl Ihrer Mitarbeiter, der Branche, in der Sie tätig sind, Art und Umfang der von Ihnen verarbeiteten Daten etc. Es kommen keine weiteren Kosten als die vereinbarte Pauschale auf Sie zu *. Als Mitglied des AGAD e.V. profitieren Sie außerdem von besonders günstigen Konditionen.
Mit dem Datenschutz E-Learning „Grundlagen DSGVO“ und "DSGVO Vertiefungsmodul I – Rechte der Betroffenen - " bietet die AGAD Service GmbH Ihren Kunden ein zeitgemäßes Instrument zur Mitarbeiterschulung. Die E-Learning-Schulungen vermitteln Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern grundlegende Kenntnisse für den kompetenten Umgang mit personenbezogenen Daten. Ein personalisiertes Datenschutz-Zertifikat attestiert die erfolgreiche Teilnahme an jeder Schulung.
Grundlagen DSGVO
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes zu sensibilisieren und sie im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen. Bei Verstößen gegen diese Unterrichtungspflicht drohen Unternehmen empfindliche Geldbußen. Auch müssen Unternehmen bei einer Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde nachweisen, dass Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, an Schulungen im Datenschutzrecht teilgenommen haben. Die Durchführung von Schulungsmaßnahmen erfordert in der Regel viel Organisations- und Zeitaufwand. Die AGAD Service GmbH nimmt Ihnen diesen Aufwand ab und stellt Ihnen zeitgemäße Instrumente zur Datenschutzschulung zur Verfügung.
Datenschutz E-Learning vermittelt in kurzweiliger Form die Grundlagen im Datenschutzrecht nach der DSGVO. Alle wichtigen Aspekte zum gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten werden erläutert. Nach jeder Texteinheit wird der Lernerfolg in Form eines Multiple-Choice-Tests überprüft. Bei Bedarf – wenn eine Frage nicht korrekt beantwortet werden konnte – kann die Lerneinheit wiederholt werden. Erst nach Abschluss aller Lerneinheiten und wenn alle Übungsfragen richtig beantwortet wurden, erhält der Nutzer ein Zertifikat, das die erfolgreiche Teilnahme an der E-Learning-Schulung bestätigt.
Die E-Learning-Tools erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Mitarbeiterschulung im Datenschutzrecht gemäß Artikel 39 Abs. 1 lit) b DSGVO. Mit den Datenschutz-Zertifikaten der AGAD Service GmbH können Unternehmen den Nachweis erbringen, dass ihre Mitarbeiter für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert und geschult sind.
Interessierte Unternehmen können sich für die Nutzung des E-Learning-Angebots bei der AGAD Service GmbH melden. Jeder einzelne Teilnehmer erhält ein eigenes Passwort für das E-Learning-Tool. Das Passwort ist nur für den einmaligen Erwerb des Datenschutz-Zertifikats gültig. Nach der Zahlung der Nutzungsgebühr (bis 100 Teilnehmer = 10,00 € pro Nutzer; bis 200 Teilnehmer= 8,00 € pro Nutzer; über 200 Teilnehmer = 5,00 € pro Nutzer) übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten zum Login-Bereich.
DSGVO Vertiefungsmodul I - Rechte der Betroffenen -
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die gesetzlichen Anforderungen des Datenschutzes zu sensibilisieren und sie im Umgang mit personenbezogenen Daten zu schulen. Bei Verstößen gegen diese Unterrichtungspflicht drohen Unternehmen empfindliche Geldbußen. Auch müssen Unternehmen bei einer Überprüfung durch die zuständige Aufsichtsbehörde nachweisen, dass Mitarbeiter, die personenbezogene Daten verarbeiten, an Schulungen im Datenschutzrecht teilgenommen haben. Die Durchführung von Schulungsmaßnahmen erfordert in der Regel viel Organisations- und Zeitaufwand. Die AGAD Service GmbH nimmt Ihnen diesen Aufwand ab und stellt Ihnen zeitgemäße Instrumente zur Datenschutzschulung zur Verfügung.
Datenschutz E-Learning vermittelt in kurzweiliger Form die Grundlagen im Datenschutzrecht nach der DSGVO. Alle wichtigen Aspekte zum gesetzeskonformen Umgang mit personenbezogenen Daten werden erläutert. Nach jeder Texteinheit wird der Lernerfolg in Form eines Multiple-Choice-Tests überprüft. Bei Bedarf – wenn eine Frage nicht korrekt beantwortet werden konnte – kann die Lerneinheit wiederholt werden. Erst nach Abschluss aller Lerneinheiten und wenn alle Übungsfragen richtig beantwortet wurden, erhält der Nutzer ein Zertifikat, das die erfolgreiche Teilnahme an der E-Learning-Schulung bestätigt.
Die E-Learning-Tools erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an eine wirksame Mitarbeiterschulung im Datenschutzrecht gemäß Artikel 39 Abs. 1 lit) b DSGVO. Mit den Datenschutz-Zertifikaten der AGAD Service GmbH können Unternehmen den Nachweis erbringen, dass ihre Mitarbeiter für den Umgang mit personenbezogenen Daten sensibilisiert und geschult sind.
Interessierte Unternehmen können sich für die Nutzung des E-Learning-Angebots bei der AGAD Service GmbH melden. Jeder einzelne Teilnehmer erhält ein eigenes Passwort für das E-Learning-Tool. Das Passwort ist nur für den einmaligen Erwerb des Datenschutz-Zertifikats gültig. Nach Zahlung der Nutzungsgebühr (bis 100 Teilnehmer = 10,00 € pro Nutzer; bis 200 Teilnehmer= 8,00 € pro Nutzer; über 200 Teilnehmer = 5,00 € pro Nutzer) übersenden wir Ihnen die Zugangsdaten zum Login-Bereich.
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